Eilzuschlag, was ist zu beachten?

Wird ein akut notwendiger Satteltermin (sehr kurzfristig, max. 5 Tage) gewünscht, ist dies nur nach Verfügbarkeit in meiner Planung möglich.
Dies ist eine Option im Anfrageformular und vom Kunden bei der Anfrage wählbar.
Der Zuschlag für eine so kurzfristige und flexible Planung wird einmalig als Eilzuschlag zu einem Termin erhoben.

Bei nicht fristgerechten oder unangemeldeten Nachzüglern zu einem bereits geplanten Sammeltermin gilt diese Kostenverteilung des Eilzuschlags natürlich nicht und ist vom Auftraggeber/Nachzügler allein zu tragen. Nur die Anfahrtskosten werden anteilsmäßig umgelegt.

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