Wird eine sehr kurzfristige Planung (max. 5 Tage) gewünscht oder benötigt, ist dies nur nach Möglichkeit meiner Verfügbarkeit in der Planung möglich und soll zusätzlich Ihre Dringlichkeit unterstreichen.
Dies ist eine Option im Anfrageformular und vom Kunden bei der Anfrage wählbar.
Der Zuschlag für eine so kurzfristige und flexible Planung wird einmalig als Eilzuschlag zu einem Termin erhoben.
Bei nicht fristgerechten oder unangemeldeten Nachzüglern zu einem bereits geplanten Sammeltermin gilt diese Kostenverteilung des Eilzuschlags natürlich nicht und ist vom Auftraggeber/Nachzügler allein zu tragen. Nur die Anfahrtskosten werden anteilsmäßig umgelegt.
Hinweis: Meine Planung beginnt in der Regel mittwochs bis sonntags um 10:00 Uhr und gibt somit eine Richtung und für den Anfragesteller kalkulierbare Anfahrtskosten vor. Dies gilt dann auch für jeden Anschlusstermin in der Tagesplanung, dass maximal die Anfahrtskosten, von Egelsbach zum Stall und zurück, sowie meine übliche Arbeitszeit nicht überschritten werden.
Hiernach schaue ich, welche weiteren Anfragen ich mit in diese Tagesplanung nehmen kann, um auch die Anfahrtskosten für alle in der Tagesplanung zu reduzieren.
Ist oder wäre eine Überschreitung der kalkulierbaren Anfahrtskosten und mein Aufwand mit einer weiteren Anfrage verbunden, kann dies nicht in der bereits bestehenden Tagesplanung angeboten werden.
Anderes würde eine besondere Absprache, Anzeige und Freigabe der Beteiligten benötigen.