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Eilzuschlag, was ist zu beachten?

Der Eilzuschlag ist Bestandteil der Terminplanung bei kurzfristigen Anfragen.

Termine sind Teil einer laufenden Routenplanung – nicht Einzelbuchungen.

Wird eine Anfrage außerhalb der regulären Planungsphase gestellt, entsteht zusätzlicher organisatorischer Aufwand.

👉 In diesen Fällen ist der Eilzuschlag verpflichtend.


⏱️ Wann gilt der Eilzuschlag? #

Der Eilzuschlag greift immer dann, wenn:

  • eine Anfrage kurzfristig erfolgt
  • eine bestehende Planung angepasst werden muss
  • zusätzliche Abstimmungen notwendig sind

➡️ Grundlage ist der Annahmeschluss:
👉 https://www.sattlerei-steitz.de/service/faq/gibt-es-einen-annahmeschluss-fuer-ihre-terminplanung/

⚠️ Besonderheit bei kurzfristigen (Eil-)Terminanfragen

Bei als dringend gekennzeichneten Anfragen erfolgt die Terminvergabe in deutlich verkürzten Abstimmungsfenstern.

Eine entsprechend kurzfristige Rückmeldung ist in diesen Fällen erforderlich.

Ein als dringend gekennzeichneter Termin setzt voraus, dass die gewünschte kurzfristige Bearbeitung auch auf Kundenseite durch eine zeitnahe Reaktion mitgetragen wird.

Erfolgt keine Bestätigung, kann das angebotene Zeitfenster auch vor Ablauf der üblichen Rückmeldefrist wieder freigegeben werden.


🔔 Zusammenhang mit dem Annahmeschluss (Terminübersicht) #

In der Terminübersicht wird der Planungsstatus sichtbar dargestellt.

👉 5 Tage vor einem Termin wird der Status von „🔔 Offen“ auf „⏰ Annahmeschluss“ umgestellt.

Ab diesem Zeitpunkt gilt:

  • Anfragen erfolgen außerhalb der regulären Planung
  • bestehende Abläufe müssen angepasst werden
  • zusätzlicher organisatorischer Aufwand entsteht

👉 In diesen Fällen ist der Eilzuschlag verpflichtend.


ℹ️ Hinweis bei nicht angezeigten Terminen #

Ist aktuell kein Termin für eine Region veröffentlicht, bedeutet dies nicht, dass keine Regelungen gelten.

👉 Auch in diesem Fall gilt:

  • die Planung erfolgt im Rahmen der laufenden Einsatz- und Routenplanung
  • kurzfristige Anfragen führen zu zusätzlichem Aufwand
  • der Eilzuschlag wird entsprechend erforderlich

Voraussetzung ist, dass überhaupt eine Einplanung möglich ist.


💶 Höhe und Zweck des Eilzuschlags #

Für kurzfristige und flexible Einplanung wird ein Eilzuschlag berechnet.

Der Zuschlag dient dazu:

  • kurzfristige Planungsänderungen abzusichern
  • bestehende Routen anzupassen
  • zusätzlichen organisatorischen Aufwand abzudecken

Der Eilzuschlag ist keine bevorzugte Terminvergabe, sondern die Voraussetzung dafür, dass eine kurzfristige Integration überhaupt möglich ist.


🔁 Zusammenhang mit der Terminplanung (Verbundoptionen) #

Die Terminplanung erfolgt im Rahmen einer laufenden Einsatz- und Routenplanung.

👉 Das bedeutet:

  • Termine werden miteinander kombiniert
  • bestehende Abläufe müssen eingehalten werden
  • kurzfristige Änderungen betreffen immer mehrere Beteiligte

➡️ Weitere Informationen:
👉 https://www.sattlerei-steitz.de/verbundoptionen/


⚠️ Wichtiger Hinweis zu Sammelterminen #

Bei bereits geplanten Sammelterminen gilt:

  • verspätete oder nachträgliche Teilnehmer verursachen zusätzlichen Aufwand
  • der Eilzuschlag wird in diesem Fall nicht auf alle verteilt, sondern vom Nachzügler getragen
  • die Anfahrtskosten werden weiterhin anteilig berechnet

📅 Planungsgrundlage #

Meine Arbeitstage sind von Mittwoch bis Sonntag.

Die Tagesplanung beginnt in der Regel am ersten Stall und ist so aufgebaut, dass die Anfahrtskosten sinnvoll auf mehrere Termine verteilt werden können.

Ich versuche, passende Anfragen zu bündeln, um Aufwand und Kosten für alle Beteiligten möglichst gering zu halten.


⚠️ Grenzen der kurzfristigen Planung #

Eine kurzfristige Anfrage kann nur berücksichtigt werden, wenn:

  • sie in die bestehende Planung integrierbar ist
  • keine unzumutbaren Mehrkosten oder Umwege entstehen
  • die Abstimmung mit bestehenden Terminen möglich ist

Ist dies nicht der Fall, kann die Anfrage nicht angenommen werden.


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