Warum Angaben zum Pferdebesitzer notwendig sind #
Die Angaben zum Pferdebesitzer sind zwingend erforderlich.
Oft entstehen Missverständnisse, wenn Reitbeteiligungen oder Betreuer ohne Absprache über das Pferd entscheiden. Einen Sattel ohne Zustimmung des Besitzers aufzubringen, kann rechtliche Folgen haben.
Mehrere Besitzer oder Mitbesitzer #
- Ich habe eine Informationspflicht gegenüber allen Besitzern.
- Jeder Mitbesitzer hat ein Vetorecht.
- Bei der Anmeldung muss deshalb die E-Mail-Adresse des Besitzers bzw. Mitbesitzers angegeben werden.
So ist sichergestellt, dass das Pferd eindeutig zugeordnet werden kann und der Austausch mit allen Berechtigten möglich ist.
Beim Erstkontakt ist die Anwesenheit des Besitzers (oder des Vormunds) erforderlich. Bei minderjährigen Besitzern muss der erste Auftrag durch einen Erziehungsberechtigten erteilt und begleitet werden.
Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie, dass Sie vom Pferdebesitzer umfassend bevollmächtigt sind. Darauf kann ich mich berufen.
Wem gehören die angegebenen Sättel und das Zubehör? #
Bei der Anmeldung gehe ich zunächst davon aus, dass die angegebenen Sättel und das verwendete reiterliche Zubehör dem Pferdebesitzer gehören. Gehören einzelne Ausrüstungsgegenstände einer Reitbeteiligung oder einer anderen Person, teilen Sie mir dies bitte ausdrücklich mit.
Eine Bevollmächtigung durch den Pferdebesitzer klärt nicht automatisch die Befugnis, Veränderungen an einem Sattel zu beauftragen, der jemand anderem gehört. Vor entsprechenden Arbeiten muss deshalb geklärt sein, dass der Eigentümer des Sattels diesen zugestimmt hat oder der Auftraggeber hierfür bevollmächtigt ist.
Bei Bedarf lasse ich mir die angegebene Vollmacht vorlegen und prüfe ihren Umfang. Solange die Berechtigung nicht geklärt ist, führe ich keine Veränderungen am betreffenden Sattel durch.
Es kommt vor, dass Pferdebesitzer oder Vereine keinen Wert auf eine fachgerechte Sattelbetreuung legen oder einen anderen Sattler/Sattelfitter bevorzugen. Wenn Sättel über Jahre nicht kontrolliert wurden, Kissenfüllungen verhärtet sind und lediglich mit einem zusätzlichen Fell improvisiert wird, verschlimmert das die Situation für das Pferd.
Liegt auf Seiten der Besitzer Uneinsichtigkeit oder fehlendes Mitgefühl vor, ist eine Zusammenarbeit nicht sinnvoll. In solchen Fällen breche ich die Betreuung ab. Häufig zeigt sich dies auch daran, dass Besitzer nicht zum Termin erscheinen und die Verantwortung allein der Reitbeteiligung überlassen.
Eigenmächtiges Handeln von Betreuern, die nicht Eigentümer sind, ist ebenfalls problematisch.
Werden die Voraussetzungen oder meine Hinweise nicht beachtet, kann ich den Termin abbrechen.
Die bis dahin entstandenen Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
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