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Warum lehnen Sie Prestige-Sättel ab?

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Ich lehne Sättel der Marke Prestige Italia nicht pauschal ab.
Ich kann jedoch bei bereits vorhandenen Prestige-Sätteln in vielen Fällen keine weitergehende Unterstützung anbieten. Die Gründe sind fachlich, rechtlich und tierschutzrelevant:

1. Garantiebedingungen des Herstellers
Prestige Italia gewährt eine lebenslange Garantie auf den Sattelbaum, jedoch nur bei normalem Gebrauch.
Sobald der Sattelbaum verändert oder technisch angepasst wird (z. B. Biegen, Pressen, Verformen), erlischt die Garantie vollständig. Eine Anpassung des Baums an veränderte Pferdeanatomie ist damit ausgeschlossen, wenn die Garantie erhalten bleiben soll.

2. Pferde verändern sich – der Baum darf es nicht
Pferde verändern sich zwangsläufig (Training, Muskelauf-/abbau, Reha, Alter, Haltungswechsel).
Eine nachhaltige Anpassung wäre in vielen Fällen nur über den Sattelbaum möglich – genau diese Eingriffe sind bei Prestige jedoch nicht zulässig. Reine Kissen- oder Polsterkorrekturen stoßen hier häufig an fachliche und tierschutzrelevante Grenzen.

3. Unklare Definition von „Unfall“
In den Garantiebedingungen ist nicht eindeutig festgelegt, was als „Unfall“ gilt.
Ob z. B. ein Sturz, ein Umfallen des Sattels, Transport- oder Lagerungseinwirkungen als Unfall gewertet werden, bleibt offen. Das führt zu rechtlicher Unsicherheit im Schadensfall.

4. Keine Passform- oder Anpassungsgarantie
Die lebenslange Garantie ist eine Material- und Konstruktionsgarantie (gegen Bruch/Produktionsfehler) – keine Garantie für Passform oder Anpassbarkeit an das individuelle Pferd.

Fazit
Um Garantieverluste, rechtliche Risiken und tierschutzrelevante Kompromisse zu vermeiden, kann ich bei bereits vorhandenen Prestige-Sätteln häufig keine weitergehende Hilfe leisten. Diese Entscheidung dient dem Schutz von Pferd, Kunde und meiner fachlichen Verantwortung.


Juristische Kurzfassung – Prestige-Sattelbaum / Warmverstellung
Nach den aktuellen Garantiebedingungen von Prestige Italia erlischt die lebenslange Garantie auf den Sattelbaum, sobald dieser verändert oder technisch bearbeitet wird.
Eine Warmverstellung (thermische Verformung) des Sattelbaums ist in den Garantiebedingungen nicht ausdrücklich als zulässige, garantieunschädliche Maßnahme ausgewiesen.
Auch wenn in BVFR-Unterlagen eine herstellerspezifische Warmverstellung beschrieben wird, sind im Garantiefall ausschließlich die aktuellen, veröffentlichten Garantiebedingungen des Herstellers maßgeblich.
Mangels eindeutiger Freigabe stellt jede Warmverstellung ein garantierelevantes Risiko dar.
Daher ist der Prestige-Sattelbaum nach aktueller Rechts- und Garantielage nicht warmzuverstellen.


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