Warum anmelden? #
Mit der Anmeldung erteilen Sie mir einen verbindlichen Arbeitsauftrag.
Das ist nur möglich, wenn Sie volljährig sind und die Anmeldung persönlich vornehmen.
- Jugendliche können keinen Auftrag mit Anfahrt erteilen, da dies über den Taschengeldparagraphen hinausgeht.
- Eine Anmeldung darf nicht durch andere Personen erfolgen – auch nicht durch Familienangehörige.
- Es werden persönliche Daten erfasst. Bitte keine Namensabkürzungen verwenden, da dies zu Verzögerungen und Rückfragen führt.
- Mit der Anmeldung wird die Besitz- und Verfügungsberechtigung am Pferd bestätigt.
- Eine Anmeldung per Zuruf, Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.
Jeder Termin ist ein eigenes Rechtsgeschäft – auch wenn ein Sattelcheck erst wenige Tage zurückliegt. Deshalb ist die Anmeldung immer über das Kontaktformular erforderlich.
Rechtlicher Hintergrund #
Sie kommen nicht in mein Geschäft, sondern ich komme mit meinem Betrieb zu Ihnen an den Stall. Dafür gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.
In meiner Werkstatt wäre es einfacher – dort hängen die AGB aus. Für Außentermine schreibt das Gesetz jedoch diese Vorgehensweise vor.
Mehr dazu: Rechtssichere Außentermine vereinbaren
B2B-Aufträge #
Im geschäftlichen Bereich (B2B) sind andere Abläufe möglich – sofern es meine Tagesplanung erlaubt. Voraussetzung ist immer, dass vorab alle relevanten Daten vorliegen, insbesondere zu Anfahrt, Kosten, Preisen und AGB.
Ein klarer B2B-Auftrag sollte enthalten:
- Offiziellen Firmenbogen,
- vollständige Auflistung der Arbeiten,
- alle notwendigen Angaben für Planung und Anfahrt.
In der Praxis ist die Anmeldung über meine Kontaktformulare meist einfacher und kundenfreundlicher.
