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Warum muss ich mich zu einem Termin anmelden?

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Warum anmelden? #

Mit der Anmeldung erteilen Sie mir einen verbindlichen Arbeitsauftrag.
Das ist nur möglich, wenn Sie volljährig sind und die Anmeldung persönlich vornehmen.

  • Jugendliche können keinen Auftrag mit Anfahrt erteilen, da dies über den Taschengeldparagraphen hinausgeht.
  • Eine Anmeldung darf nicht durch andere Personen erfolgen – auch nicht durch Familienangehörige.
  • Es werden persönliche Daten erfasst. Bitte keine Namensabkürzungen verwenden, da dies zu Verzögerungen und Rückfragen führt.
  • Mit der Anmeldung wird die Besitz- und Verfügungsberechtigung am Pferd bestätigt.
  • Eine Anmeldung per Zuruf, Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

Jeder Termin ist ein eigenes Rechtsgeschäft – auch wenn ein Sattelcheck erst wenige Tage zurückliegt. Deshalb ist die Anmeldung immer über das Kontaktformular erforderlich.


Rechtlicher Hintergrund #

Sie kommen nicht in mein Geschäft, sondern ich komme mit meinem Betrieb zu Ihnen an den Stall. Dafür gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen.
In meiner Werkstatt wäre es einfacher – dort hängen die AGB aus. Für Außentermine schreibt das Gesetz jedoch diese Vorgehensweise vor.

Mehr dazu: Rechtssichere Außentermine vereinbaren


B2B-Aufträge #

Im geschäftlichen Bereich (B2B) sind andere Abläufe möglich – sofern es meine Tagesplanung erlaubt. Voraussetzung ist immer, dass vorab alle relevanten Daten vorliegen, insbesondere zu Anfahrt, Kosten, Preisen und AGB.

Ein klarer B2B-Auftrag sollte enthalten:

  • Offiziellen Firmenbogen,
  • vollständige Auflistung der Arbeiten,
  • alle notwendigen Angaben für Planung und Anfahrt.

In der Praxis ist die Anmeldung über meine Kontaktformulare meist einfacher und kundenfreundlicher.


Weitere Infos #

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