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Wie ist das mit der gewünschten Anzahlung für Lagerware?

Warum wird eine Anzahlung verlangt? #

Bei der Reservierung eines Sattels – insbesondere bei Lagerware mit Terminbindung – erfolgt eine verbindliche Termin- und Sattelreservierung ausschließlich gegen Anzahlung.

Die Anzahlung dient der:

  • verbindlichen Reservierung des Sattels
  • Blockierung eines konkreten Termins
  • Planbarkeit von Arbeitszeit und Logistik

Ohne Anzahlung kann keine Reservierung vorgenommen werden.


Wie hoch ist die Anzahlung? #

Die Anzahlung beträgt in der Regel mindestens 50 % des Sattelpreises.

Die konkrete Höhe wird im jeweiligen Auftrag ausgewiesen.


Was geschieht mit der Anzahlung? #

Die Anzahlung wird bei Kauf vollständig auf den Sattelpreis angerechnet.

Sie stellt keine zusätzliche Gebühr dar, sondern ist Teil des Kaufpreises.


Wie verhält es sich mit der Sattelanprobe? #

Die Durchführung einer Sattelanprobe ist eine eigenständige Leistung.

Es gilt die aktuell ausgewiesene Gebühr gemäß Preisliste:
https://www.sattlerei-steitz.de/wp-content/uploads/2018/01/Preise-Sattlerei-Steitz-1.pdf

Kommt es im Anschluss an die Anprobe zum Kauf eines Sattels, wird diese Gebühr bei Übergabe nicht berechnet.

Erfolgt kein Kauf, bleibt die Anprobegebühr gemäß Preisliste bestehen.


Wie werden Anfahrtskosten behandelt? #

Anfahrtskosten werden gemäß aktueller Preisliste separat berechnet.

Sie entstehen unabhängig davon, ob es zum Kauf kommt.


Wann ist die Restsumme fällig? #

Die verbleibende Restsumme ist bei Kauf bzw. Übergabe fällig – wahlweise:

  • in bar
  • per Girocard
  • per Banking-App (Echtzeitüberweisung empfohlen)

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