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Wie ist es, wenn ich einen Termin absagen muss?

Wie ist es, wenn ich einen Termin absagen muss? #

Termine werden auf Grundlage Ihrer Angaben geplant, fachlich eingeordnet und fest in die Tourenplanung integriert. Entsprechend entsteht bereits vor dem eigentlichen Termin ein nicht unerheblicher Aufwand.

Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, ist eine Absage selbstverständlich möglich – jedoch gelten hierfür klare Rahmenbedingungen:

Absage bis 24 Stunden vor Termin #

Erfolgt die Absage mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten über die bereits angefallene Bearbeitung hinaus.

Hinweis:
Die Bearbeitung Ihrer Anfrage (z. B. Voranalyse, Einordnung und Terminplanung) erfolgt unabhängig vom Termin und ist bereits im Vorfeld Bestandteil der Leistung.

Nicht rechtzeitig abgesagte Termine #

Wird ein Termin nicht oder zu kurzfristig abgesagt, fällt eine Ausfallpauschale gemäß AGB an.

Sollte bereits eine Anfahrt erfolgt sein oder Wartezeiten entstanden sein, werden diese anstelle der Pauschale nach tatsächlichem Aufwand berechnet.

Wichtige Gründe für eine Absage #

Unvorhersehbare Ereignisse können immer eintreten. In solchen Fällen ist eine faire Lösung möglich – entscheidend ist jedoch, dass die Kontaktaufnahme aktiv durch Sie erfolgt.

Eine kurzfristige Absage ohne Rückmeldung oder nachträgliche Erklärung ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.

Witterungsbedingte Ausfälle #

Bei Anlagen ohne geeignete Infrastruktur (z. B. Reithalle) liegt die Verantwortung für die Einschätzung der Durchführbarkeit des Termins beim Kunden.

Bitte prüfen Sie Wetterentwicklung und Bodenverhältnisse frühzeitig und informieren Sie mich rechtzeitig, wenn ein Termin unter den gegebenen Bedingungen nicht sinnvoll durchführbar ist.

Alternative: Termin verschieben oder Sammeltermin organisieren #

In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, einen Termin zu verschieben oder gemeinsam mit anderen Stallkollegen einen neuen Sammeltermin zu organisieren.

Die Angabe möglicher Zeitfenster erfolgt über das entsprechende Anmeldeformular.

Kulanzregelung bei kurzfristiger Neuvereinbarung #

In Einzelfällen kann bei kurzfristiger Absage und anschließender zeitnaher Neuvereinbarung eine Kulanzregelung greifen.

Erfolgt innerhalb eines überschaubaren Zeitraums ein neuer Termin, kann die bereits berechnete Voranalyse im Rahmen der weiteren Beauftragung berücksichtigt werden.

Wichtig:
Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Kulanzleistung ohne Rechtsanspruch. Voraussetzung ist eine aktive und zeitnahe Terminabstimmung.

Weitere Informationen finden Sie hier:

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