Grundsätzlich gilt Barzahlung.
Aus Gründen des Kaufvertragsrechts kann ich Ratenzahlungen nicht anbieten.
Grundsätzlich ist hierzu zu sagen, dass Ihre Hausbank hierfür der geeignete Ansprechpartner für Sie ist.
Zusammengefasst ist hierzu alles Wissenswerte in einem speziellen Infoblatt.