Nein, dieses System ist auch nur auf ein Abbild der Oberfläche des Pferdes im Stand ausgerichtet und genügt mir daher nicht. Ich bevorzuge einen Schritt weiterzugehen und den allgemeinen und den tragfähigen muskulären Zustand, am besten bei einem Termin vor Ort, für eine freie Bewegung des Pferdes zu prüfen. Ich nutze jedoch seit Jahren das Vermaß-Protokoll zu diesem System und habe es um die wichtige Position der Kopfeisenlinie (GL) erweitert, dies im Stand und in der simulierten Bewegung.
Hinweis: es handelt sich hierbei nicht um ein geeichtes oder anders gleichwertig abgenommenes Gerät (z. B. TÜV).
Am TOMAX® HBST – Pferderückenabbilder, mit seinen fünf Messsäulen, wird zudem aus den Vermessungen nur der Mittelwert (im Stand) genommen. Daher ist hiernach das Pferd viel gleichmäßiger nachgebildet als in der Realität. Fett- oder Wassereinlagerungen, auch Verspannungen können zu unterschiedlichen und nicht symmetrischen Oberflächen mit sehr unterschiedlicher Tragfähigkeit führen. Im Weiteren fehlt mir die Einbeziehung der wichtigen GL-Linie, die für eine Vermaßung in der Position des Kopfeisens steht. Da dies der Bereich ist, über den wir über den aktiven Schulterbereich eine Druckverteilung über die Ortgänge herbeiführen möchten, ist dies der wichtigste Bereich für mich und wird in diesem System nicht berücksichtigt. Auch der Verlauf des oftmals wichtigen letzten Rippenbogens fehlt mir in der Dokumentation. Daher erachte ich dieses System als nicht geeignet, um am oder besser gesagt für das Pferd zu arbeiten, genauer gesagt hiernach einen Sattel einzurichten oder allein genommen hiernach zu beurteilen.
Da ich meine Aufgabe darin sehe, meine Sättel am besten in der Bewegung unter Einbeziehung der Reiter und des Pferdes, vor Ort einzurichten, sehe ich hier keinen Vorteil. Auch nach gelieferten genauen Mess- und Prüf-Vorgaben sehe ich in diesem und hierzu verwandten Systemen für meine Kunden und mich keinen wirklichen Nutzen.
Wird dieses Gerät im Rahmen einer Begutachtung genutzt, so sind alle zugehörigen Aufzeichnungen und Fotos offenzulegen. Maßpositionen, die auf zu kleinen Fotos nicht überprüft werden können, stellen unter Umständen auch ein Gutachten infrage. Das Foto vom Pferd mit seinen Auszeichnungen sollte das gesamte Pferd (einschließlich Hufe) wiedergeben, sodass es anhand des angegebenen Stockmaßes skaliert und das Gutachten, genauer gesagt die Nachstellung am Tomax überprüft werden kann.
Anmerkung: Ein Dressursattel sollte hinter dem Schulterblatt auf dem Pferd platziert werden. Dies ist in jedem guten Fachbuch nachzulesen. Daher ist das A-Maß und das B-Maß am Schulteransatz (Ende Schulterblatt) nur wichtig, um Verspannungen und Schiefstände aufzuzeigen und kann daher bauartbedingt auch nicht am symmetrisch aufgebauten Tomax genutzt und entsprechend wiedergegeben werden. Vielmehr fehlt hier die Vermaßung in der Kopfeisenlinie, 3 Finger / 5 cm hinter dem Schulterblatt, die inzwischen bei vielen Sattlern und Systemen immer mehr Beachtung findet. Da es eine tragende Position ist und sich hier die meisten Atrophie (Kuhlen) zeigen, ist ein gemitteltes Maß zwischen B und C nicht angebracht. Der erste richtige Auflagepunkt ist daher am Tomax in der Position C zu finden, die am Pferd grob gemittelt zwischen B und D liegt. Siehe hierzu die Anleitung des BVFR.
Im krassen Widerspruch hierzu stehen dann Fotos vom Tomax im Einsatz, mit Dressursätteln auf der ersten Messsäule voll aufliegend. Denn, wenn dieses Gerät richtig, genauer gesagt dem Messprotokoll nach, eingesetzt würde, wäre die erste Messsäule frei. Der Sattel würde mit seinem Kissen geradeso an der zweiten Messsäule (B) anliegen und nachfolgend auf C, D und E. Für die weitere fachgerechte Begutachtung am Tomax (mit seinen Schwächen) fehlt uns dann noch der Rippenverlauf, der vom 18. Wirbel individuell ausgeht und einer hieraus festzulegenden senkrechten Endposition (Schnittpunkt langer Rückenmuskel / letzte Rippe).
Hiernach ist auch eine von der Position B ausgehende Ausrichtung der einzelnen Messsäulen mit gemittelten Werten, sowohl in der Quer- als auch Längsachse, als nicht unbedingt den Tatsachen und Realitäten entsprechend und die Arbeitsweise daher als nicht nachvollziehbar zu verwerfen. Aber bereits aus der ungenutzten Position A und B, hier meist mit Schiefständen und Verspannungen, sollte grundsätzlich eine vollständige Vermaßung mit Aufzeichnungen bei einer Begutachtung mit offengelegt werden.