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Lieferungen innerhalb der EU?

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Lieferungen innerhalb der EU

Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Verpackungsrecht in der EU, das für Händler ohne Sitz im jeweiligen Land zusätzliche Pflichten vorsieht.
Dazu gehören:

  • Bestellung eines „Bevollmächtigten“ im Zielland (notariell eingetragen, kostenpflichtig). Beispiel: Österreich
  • Abschluss einer Lizenz für mindestens 1,5 Tonnen Verpackungsmaterial pro Jahr (obwohl bei mir nur ca. 2,5 kg Kartonage anfällt)
  • Regelmäßige Meldungen und zusätzliche Gebühren

Der Aufwand und die Kosten stehen in keinem Verhältnis zu den geringen Versandmengen. Deshalb kann ich keine Lieferungen mehr direkt in EU-Staaten anbieten. Die Umsetzung der Vorgabe ist zudem in jedem Land unterschiedlich.

Lösung:
Bitte nutzen Sie bei Bedarf eine deutsche Lieferadresse. Diese kann entweder über Verwandte, Freunde oder Kollegen erfolgen oder über Dienstleister, die Pakete annehmen und gegen normale Versandgebühren weitersenden.
Für Geschäftskunden ist anderes nach Absprache möglich. Die Versandkosten müssen hierbei erfragt werden.

Hier eine Auswahl an Möglichkeiten:

Weitere Optionen:

Ab dem 1. Januar 2023 gilt diese Regelung für alle EU-Staaten.
Ich bitte daher um Ihr Verständnis, dass Bestellungen nur noch über eine deutsche Lieferadresse abgewickelt werden können.


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