Sobald Ihre Zahlung auf meinem Konto eingegangen ist, wird diese dem jeweiligen Auftrag zugeordnet. Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung zum aktuellen Bearbeitungsstand.
Erst mit Zahlungseingang gilt ein Auftrag als verbindlich bestätigt.
📦 Bestellware #
Handelt es sich um Ware, die zunächst beim Hersteller bestellt werden muss, wird der Auftrag nach Zahlungseingang entsprechend weitergeleitet.
Sobald die Ware eingetroffen ist, melde ich mich wieder bei Ihnen.
🧾 Lagerware, Reservierungen und Terminplanung #
Bei vorhandener Lagerware kann diese erst nach Eingang der vereinbarten Anzahlung verbindlich reserviert werden.
Anschließend kann entweder:
- 📦 der Versand vorbereitet werden,
- oder 📅 ein passender Termin geplant und abgestimmt werden.
⏳ Zahlungsfrist #
Geht die Zahlung zu einem Auftrag nicht innerhalb von 7 Kalendertagen ein, wird der jeweilige Auftrag beziehungsweise die Bestellung entsprechend storniert.
Sobald die Zahlung innerhalb dieser Frist eingegangen ist, wird die Bestellung sorgfältig vorbereitet oder der Auftrag regulär weiterbearbeitet.
Die organisatorische Bearbeitung eines Auftrags beginnt häufig bereits deutlich vor Versand, Termin oder eigentlicher Dienstleistung.
Dazu gehören beispielsweise:
- 📁 Sichtung und Zuordnung von Unterlagen,
- 📅 Termin- und Tourenplanung,
- 📦 Material- und Lagerprüfung,
- 💬 Rückfragen und Abstimmungen,
- 🧾 Reservierungen von Ware oder Zeitfenstern,
- sowie 💻 die Einrichtung von Vorgängen oder Austauschordnern.
Unvollständige oder offene Vorgänge blockieren hierbei organisatorische Kapazitäten und müssen weiterhin betreut werden.
💻 Besonderheit bei Online-Beratungen #
Bei Online-Beratungen wird häufig bereits mit der Auftragseinrichtung ein eigener Ordner zum Austausch von Unterlagen angelegt.
Bleibt die Zahlung aus und wird der Auftrag storniert, wird auch der hierzu eingerichtete Austauschordner wieder gelöscht.
Bitte beachten Sie außerdem: Die eigentliche Bearbeitung einer Online-Beratung kann in vielen Fällen erst beginnen, wenn alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
