Wie viel Gewicht ein Pferderücken tragen kann, ist wissenschaftlich untersucht und oft diskutiert. Im Idealfall wiegt der Reiter etwa 10 % des Pferdes. Empfohlen wird ein Bereich zwischen 10 % und 15 % des Pferdegewichts (unter Berücksichtigung des Röhrbeinbelastungsindex).
Alles darüber gilt als kritisch. 20 % sind die absolute Obergrenze – hier greift das Tierschutzgesetz.
Für meine Arbeit gilt:
- Pferde unter 4 Jahren: keine Arbeit unter dem Sattel.
- BCS-Wert (nach Schramme) unter 4.0 oder über 7.0: Arbeiten am Sattel nur eingeschränkt oder unter Vorbehalt.
- Belastung über 18 % (inkl. Röhrbeinbelastungsindex): keine reguläre Ausführung von Sattelanpassungen.
- Kissing Spines: nur mit Freigabe eines Therapeuten; Belastungsgrenze 13 %, spezielle Reitweise erforderlich; nicht als Anfängerpferd geeignet.
Liegt der Wert im Toleranzbereich, kann eine Sonderabsprache getroffen werden – ggf. unter Einbindung des Tierarztes.
Wichtig:
- Bei laufender Behandlung oder festgestelltem Schmerzverhalten erwarte ich, dass Sie mich informieren und eine Abstimmung mit dem Therapeuten ermöglichen (ggf. mit Entbindung von der Schweigepflicht).
- Bei bestimmten Sattelmodellen und Körpermaßen kann es technische Grenzen geben: Ab einem Hüftumfang von ca. 122 cm wird es bei 18″-Tiefsitzern knapp; bei flachen Cob-Sätteln kann mehr Spielraum bestehen, das Modell muss jedoch zum Pferd passen.

Grundsatz:
Tierschutz und Sicherheit gehen vor wirtschaftlichen Interessen. Ich lehne Aufträge ab, wenn Voraussetzungen nicht erfüllt sind – auch bei langjährigen Kunden.
Frühere Praxis ist kein Maßstab: Neue Erkenntnisse erfordern verantwortungsbewusstes Handeln.
Hintergrund
https://welttierschutz.org/tierportrait-pferde/
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