Kann ich mich zum vereinbarten Termin vertreten lassen?

Es gibt viele Gründe, weshalb wir umdisponieren müssen. Schön, wenn wir eine geeignete Person haben, die dann für uns einspringen kann.

Bei einem normalen Sattelcheck an einem mir bekannten Pferd / Sattel ist so etwas in der Regel problemlos möglich, ist aber im Einzelfall immer mit mir abzuklären.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Vertretung auch Zugang zu den ggf. vorhandenen Kopfeisen hat, und diese weiß, wo sie genau liegen.
Klären Sie mit Ihrer Vertretung, ob und wie ein eventuell als notwendig oder wünschenswert erachtetes Vorführen oder Vorreiten mit ihr möglich ist.

Was ist zu beachten:

  • Dass Sie sich vertreten lassen und von wem, wurde mit mir abgeklärt.
  • Das Mindestalter ist 14 Jahre.
  • Die Informationen zum Termin wurden weitergegeben.
  • Die Zahlung ist geklärt.
  • Die Handynummer der Vertretung liegt mir vor oder wird mir gegeben.
  • Die Vertretung ist zum vereinbarten Termin auch hierüber erreichbar.

Es wird erwarte, dass der Auftraggeber/Reiter bei einem Ersttermin, einer Satteleinrichtung auf einem neuen Pferd (Sattelanprobe), bei einem Fremdsattelcheck oder einer Sattelberatung zum verabredeten Termin anwesend ist.
Basis zur Zusammenarbeit ist mein Infoblatt Regeln und Hintergründe

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