Reparaturen und Änderungen biete ich nicht als eigenständige Werkstattleistungen an. Sie sind ergänzende Servicedienstleistungen im Rahmen einer bestehenden und aktiven Kundenbetreuung.
Eine frühere Geschäftsbeziehung oder eine zurückliegende Reparatur allein begründet keine aktive Kundenbetreuung. Maßgeblich ist, ob mir die gegenwärtige Pferd-Reiter-Sattel-Konstellation einschließlich aller aktuell verwendeten Sättel bekannt ist.
Welche Arbeiten grundsätzlich möglich sind und welche fachlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, hängt von der jeweiligen Artikelart, ihrem Zustand und ihrer vorgesehenen weiteren Verwendung ab. Die folgenden Beiträge geben hierzu eine erste Orientierung:
- Reparaturen an Reitsätteln und Equipment
- Bearbeiten Sie auch andere Sattelmarken?
- Reparieren oder ändern Sie auch Zaumzeug?
- Reparieren Sie auch Chaps und Reitstiefel?
- Polstern Sie auch Sitze und Stühle neu?
- Machen Sie auch Sonderanfertigungen?
- Kann das Leder der Sattelsitzfläche erneuert werden?
- Restaurieren Sie historische Reit- und Fahrsportartikel?
Bei Reklamationen sowie Gewährleistungs- oder Garantiefragen wenden Sie sich bitte zuerst an den jeweiligen Verkäufer oder Garantiegeber. Dies gilt auch, wenn der betreffende Artikel zu einer von mir geführten Marke gehört oder Sie vom Hersteller beziehungsweise Verkäufer an einen Fachhändler vor Ort verwiesen wurden.
Eine solche Weiterleitung begründet weder die Annahme eines Werkstattauftrags noch einen Anspruch auf eine kostenfreie Prüfung, Beratung oder Bearbeitung.
Ob ich eine Reparatur oder Änderung innerhalb einer bestehenden Kundenbetreuung übernehmen kann, lässt sich erst nach vorheriger Anfrage und fachlicher Prüfung beurteilen. Maßgeblich sind insbesondere die Artikelart, ihr Zustand, die technische und wirtschaftliche Vertretbarkeit sowie die vorgesehene weitere Verwendung.
Warum der Leistungsumfang und die jeweiligen Zuständigkeiten vom gewählten Kaufweg abhängen, erläutere ich im folgenden Beitrag:
→ Ihre Vorteile beim Kauf bei Ihrem Fachhändler vor Ort
Vereinbarte Werkstattarbeiten sind nach Fertigstellung und Rechnungsstellung innerhalb von drei Tagen zu bezahlen. Die Zahlung erfolgt vor einer Herausgabe beziehungsweise einem Versand oder unmittelbar bei der persönlichen Abholung.
Fertiggestellte Artikel sind innerhalb von fünf Tagen abzuholen. Eine darüber hinausgehende Einlagerung ist aufgrund meiner begrenzten Werkstattkapazität grundsätzlich nicht vorgesehen.
