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Kann ich mich zum vereinbarten Termin vertreten lassen?

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Was ist zu beachten? #

Es gibt viele Gründe, weshalb eine Vertretung notwendig sein kann. Wenn eine geeignete Person einspringt, ist das oft machbar.

Bei einem normalen Sattelcheck, mit Stammkunden, an einem mir bekannten Pferd oder Sattel, ist eine Vertretung in der Regel möglich. Dies ist aber immer im Einzelfall mit mir abzuklären.

Wichtig:

  • Ihre Vertretung muss Zugang zu den ggf. vorhandenen Kopfeisen haben und wissen, wo diese liegen.
  • Klären Sie im Vorfeld, ob und wie ein Vorführen oder Vorreiten durch die Vertretung möglich ist. Hinweise finden Sie unter Was ist zum Vorreiten zu beachten?

Voraussetzungen für eine Vertretung #

  1. Die Vertretung wurde vorab mit mir abgesprochen.
  2. Mindestalter: 14 Jahre.
  3. Alle Informationen zum Termin wurden weitergegeben.
  4. Die Zahlung ist geklärt.
  5. Ich habe die Handynummer der Vertretung.
  6. Die Vertretung ist zum Termin über diese Nummer erreichbar.

Keine Vertretung möglich #

Eine Vertretung ist nicht möglich bei:

  1. Erstterminen
  2. Sattelanproben (Satteleinrichtung auf einem neuen Pferd)
  3. Fremdsattelcheck
  4. Sattelberatungen

Bei diesen Terminen muss der Auftraggeber/Reiter persönlich anwesend sein.

Weitere Hinweise finden Sie unter:

Kontakt: E-Mail oder SMS?

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