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Können Sie bitte meine Rechnung auf den Pferdebesitzer umschreiben?

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Rechnung auf den Pferdebesitzer umschreiben? #

Kurz: Eine bereits ausgestellte Rechnung kann nicht umgeschrieben werden. Klären Sie deshalb vor Auftrag und Termin, wer Auftraggeber ist und die Kosten übernimmt.

Grundsätze #

  • Rechnungsadresse = Auftraggeber. Die Rechnung wird auf den im Auftrag genannten Auftraggeber ausgestellt.
  • Keine Namensabkürzungen benutzen.
  • Keine nachträgliche Änderung. Eine Umschreibung nach Rechnungsstellung ist ausgeschlossen – auch für steuerliche Zwecke (z. B. Betriebsausgabe).
  • Sattelregistrierung/Herstellergarantie: Die freiwillige Herstellergarantie (Sattelregistrierung) muss inhaltlich mit dem Rechnungsdokument übereinstimmen. Abweichungen sind nicht möglich.
  • Leistungen: Gilt für Sattelcheck, Sattelberatung, Werkstattleistungen und Sattelbestellungen.

Häufige Situationen #

Betreuer beauftragt für Pferd eines anderen Besitzers #

  • Vorab festlegen, wer Auftraggeber und Zahler ist.
  • Auftrag immer mit den vollständigen Daten des Auftraggebers ausfüllen.
  • Alternativ erteilt der Pferdebesitzer selbst den Auftrag.

Mehrere Pferde – getrennte Rechnungen? #

  • Pro Pferd/pro Auftrag kann eine eigene Rechnung erstellt werden.
  • Wunsch nach getrennter oder gemeinsamer Abrechnung bitte vorab angeben.

Sattelbestellung bei Termin vor Ort #

  • Bestellung erfolgt nur gegen klar benannten Auftraggeber.
  • Liefer-/Rechnungsdaten werden bei Auslieferung festgehalten und sind anschließend nicht änderbar.

Sammeltermine #

  • Jeder Teilnehmer erhält einen eigenen Auftrag und eine eigene Rechnung.
  • Eine Umschreibung zwischen Teilnehmern ist nicht möglich.

Weiterführende Informationen #

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