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Rechnung auf den Pferdebesitzer umschreiben? #
Kurz: Eine bereits ausgestellte Rechnung kann nicht umgeschrieben werden. Klären Sie deshalb vor Auftrag und Termin, wer Auftraggeber ist und die Kosten übernimmt.
Grundsätze #
- Rechnungsadresse = Auftraggeber. Die Rechnung wird auf den im Auftrag genannten Auftraggeber ausgestellt.
- Keine Namensabkürzungen benutzen.
- Keine nachträgliche Änderung. Eine Umschreibung nach Rechnungsstellung ist ausgeschlossen – auch für steuerliche Zwecke (z. B. Betriebsausgabe).
- Sattelregistrierung/Herstellergarantie: Die freiwillige Herstellergarantie (Sattelregistrierung) muss inhaltlich mit dem Rechnungsdokument übereinstimmen. Abweichungen sind nicht möglich.
- Leistungen: Gilt für Sattelcheck, Sattelberatung, Werkstattleistungen und Sattelbestellungen.
Häufige Situationen #
Betreuer beauftragt für Pferd eines anderen Besitzers #
- Vorab festlegen, wer Auftraggeber und Zahler ist.
- Auftrag immer mit den vollständigen Daten des Auftraggebers ausfüllen.
- Alternativ erteilt der Pferdebesitzer selbst den Auftrag.
Mehrere Pferde – getrennte Rechnungen? #
- Pro Pferd/pro Auftrag kann eine eigene Rechnung erstellt werden.
- Wunsch nach getrennter oder gemeinsamer Abrechnung bitte vorab angeben.
Sattelbestellung bei Termin vor Ort #
- Bestellung erfolgt nur gegen klar benannten Auftraggeber.
- Liefer-/Rechnungsdaten werden bei Auslieferung festgehalten und sind anschließend nicht änderbar.
Sammeltermine #
- Jeder Teilnehmer erhält einen eigenen Auftrag und eine eigene Rechnung.
- Eine Umschreibung zwischen Teilnehmern ist nicht möglich.
