Rechtssichere Außentermine #
Ein Termin vor Ort – bei Ihrem Pferd am Stall oder in meinen Geschäftsräumen (z. B. Probesitzen) – kann problemlos vereinbart werden.
Werden Aufträge oder Termine jedoch über Fernkommunikationsmedien wie Telefon, E-Mail, Fax oder Online-Portal vereinbart, gilt das Fernabsatzgesetz. In diesem Fall bin ich gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen (z. B. AGB, Widerrufsbelehrung) bereitzustellen. Das gilt unabhängig davon, ob es sich um Neukunden oder Stammkunden handelt.
Das Verfahren ist klar geregelt:
- Anfrage über das passende Anfrageformular
- Informationspflicht (AGB, Widerrufsrecht) durch mich.
- Bestätigung des Auftrags durch den Kunden
Vor Ort muss zusätzlich die jeweilige Erklärung zum Widerrufsrecht unterschrieben werden.
Bei Minderjährigen gilt der „Taschengeldparagraf“. Ist der Auftragswert höher, muss ein Erziehungsberechtigter als Auftraggeber und Begleitung vor Ort sein.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich in allen Fällen auf die vollständige Anmeldung über mein Formular bestehe. Ohne Anzahlung beim Probesitzen kann keine verbindliche Sattelanprobe vereinbart werden. Diese Vorgehensweise ist keine persönliche Entscheidung, sondern eine rechtliche Notwendigkeit. Jeder Auftrag muss einzeln geprüft und bestätigt werden.
Weitere Informationen: